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Sachverständige für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken

Grundstückswertermittlung
Die
Ermittlung des Verkehrswertes hat zum Ziel den „wahrscheinlichsten Kaufpreis
im nächsten Verkaufsfall“ zu ermitteln.
Die Vorgehensweise zu seiner
Ermittlung ist hauptsächlich im BauGB (Baugesetzbuch) und in der WertV
(Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von
Grundstücken- Wertermittlungsverordnung) beschrieben.
Hierin sind
vorrangig 3 Verfahren als zulässig genannt (§7 Abs. 1, Satz 1, WertV). Diese
sind
• das
Vergleichswertverfahren • das
Ertragswertverfahren • das
Sachwertverfahren
Durch diese
Verfahren soll der Verkehrswert (Marktwert) ermittelt werden, welcher gesetzlich
(§ 194 BauGB) wie folgt definiert ist:
„Der Verkehrswert wird durch den
Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Wir
ermitteln diese Verkehrswerte nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Gutachten sind selbst für Laien verständlich und
nach-vollziehbar.
Solide erstellte Verkehrswertgutachten vermeiden
Vermögensschäden!
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