Das Privatgutachten
Nicht nur Privatpersonen sind die
Auftraggeber von Privat- bzw. Parteigutachten. Auch Gerichte, Behörden und
Versicherungen stellen im weiteren Sinne die
Klientel der Auftraggeber von
Privatgutachten.
Privatgutachten werden mit unterschiedlichen Intentionen beauftragt.
Diese
können z. B. sein:
- Nachweis von Tatsachen oder Sachverhalte gegenüber Dritten
- Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen bei Meinungsverschiedenheiten
über das Vorliegen von bestimmten Sachverhalten oder die Richtigkeit bestimmter
Bewertungen
- Schutz des Anspruchgegners vor überhöhten Forderungen
- Vermittlung von Fachwissen an den Auftraggeber für die jeweiligen
Sachverhalte
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