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Die Beweissicherung
Die Beweissicherung zur Aufnahme des Zustandes eines Gebäudes vor
dem Beginn von Bauarbeiten unter Aufnahme von Bauschäden bzw.
Baumängeln dient der Abgrenzung von Schadensersatzansprüchen. Dazu wird der
Zustand der vorhandenen Gebäude in möglichen Einflussbereichen einer zukünftigen
Baumaßnahme und Mitwirkung aller Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten
festgestellt. Nach Abschluss der Baumassnahme erfolgt eine Schlussbegehung in
deren Abschluss der Sachverständige die möglicherweise entstandenen Schäden
bewertet und einen Schadensersatzanspruch feststellt.

Erst Algen, dann Moos und zuletzt
Bäume: Situation einer Flachdachabdichtung | |
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