Die Beweissicherung

Die Beweissicherung zur Aufnahme des Zustandes eines Gebäudes vor dem Beginn von Bauarbeiten unter Aufnahme von Bauschäden bzw. Baumängeln
dient der Abgrenzung von Schadensersatzansprüchen. Dazu wird der Zustand der vorhandenen Gebäude in möglichen Einflussbereichen einer zukünftigen Baumaßnahme und Mitwirkung aller Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt. Nach Abschluss der Baumassnahme erfolgt eine Schlussbegehung in deren Abschluss der Sachverständige die möglicherweise entstandenen Schäden bewertet und einen Schadensersatzanspruch feststellt.



Erst Algen, dann Moos und zuletzt Bäume:
Situation einer Flachdachabdichtung



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