Die Gutachterliche
Beurteilung
Vor der
endgültigen Entscheidung eines Bauherrn, ein Grundstück zu bebauen oder ein
bestehendes Gebäude umzunutzen bzw. in die Statik eines bestehenden Gebäudes
einzugreifen, wird durch uns eine Beurteilung erstellt. Hierbei können wir auf
unser Fachwissen und unsere Erfahrung auf diesem Feld zurückgreifen.
Für
eine aussagekräftige Beurteilung ist eine Sichtung des Grundstücks bzw. des
Gebäudes notwendig. Dabei wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen und einzelne
Bauteile werden auf ihren Allgemeinzustand untersucht. Bauschäden und frühere
Sanierungsmaßnahmen werden bewertet.
Für viele Bauvorhaben sind die
bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten nicht von vornherein klar.
Die Frage, ob ein Bebauungsplan vorliegt oder das Bauvorhaben nach § 34 oder §
35 BauGB beurteilt werden muss, ist von entscheidender Bedeutung für die
materielle Legalität.
Die gutachterlichen Beurteilungen lassen sich
überschlägig in folgende Tätigkeitsfelder teilen:
- Beurteilung der Bebaubarkeit eines Grundstücks
- Beurteilung einer gewünschten Nutzungsänderung von Grundstücken
- Bauzustandsbeurteilung / -analysen
- Feststellung und Quantifizierung eines Instandhaltungsstaus
- Beurteilung zur Umnutzung von Bauteilen