Unsere
Qualitätssicherung
Herr Dipl.- Bauing. Michael Siebels ist von der IHK Ostfriesland und
Papenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Die Bezeichnung
"Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch
Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als
Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von
solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche
Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich
bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu
handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden,
können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt
zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im
Vergleich, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil
sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte
Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte.