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Große Sicherheit für kleine
Leute
Spielwert-----Spielrisiko
Die Risiken des
Lebens müssen von Kindern erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar sein!
Spiel mit Risiko ist somit lebensnotwendig! Spielplatzgeräte müssen so
konstruiert und aufgestellt sein, daß der Verlust von Leben, Beweglichkeit,
Sinneswahrnehmung und der eventuelle Verlust von Gliedmaßen vermieden
werden. (aus dem Vorwort der DIN EN 1176
Bbl.1)
Verkehrssicherungspflicht
Wer
vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist
dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet. (§823 BGB)
Unser Service von - von
Anfang an in einer Hand
►Planung
•Unter Berücksichtigung der einschlägigen
Normen und Bestimmungen •Zeichnung des Spielplatzes mit Angabe der Abstände
►jährliche Hauptuntersuchung
•Prüfung der Peripherie •Prüfung der Geräte auf Gefahrenquellen •Prüfung der Standfestigkeit •Prüfung des Mindestraumes •Erstellung eines Prüfberichtes •Fotodokumentation •Prüfung u.a.
mit Prüfkörpern nach DIN EN 1176 Teil
1
►operative Inspektion
•alle 1-3 Monate •Prüfung aller Verschleißteile •Schrauben und Gelenke nachziehen •Prüfung von Fangstellen •Prüfung
der Oberflächen •Prüfung der
Standfestigkeit •Erstellen eines
Prüfberichtes
Einige der zu
beachtenden Normen und Bestimmungen!
DIN EN 1176 Teil 1 bis Teil
7
Allgemeine
sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfverfahren; besondere Anforderungen und
Prüfverfahren an Schaukeln, Rutschen,
Seilbahnen, Karussells und Wippgeräte;
Installation, Inspektion, Wartung und
Betrieb
DIN EN
1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden; Anforderungen und
Prüfverfahren
DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum
Spielen
DIN 7926 „Alte“ DIN zur Prüfung des
Geräte-Altbestandes
GUV SR 2002 Richtlinien für
Kindergärten
GUV SI 8018 Giftpflanzen –Beschauen, nicht
kauen
GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Wir
sind für Sie da! |
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